1. Versäumen die Eltern die sechsmonatige Regelanmeldefrist des § 4 Satz 2 SächsKitaG, steht ihnen ein Schadensersatzanspruch wegen Nichtzurverfügungstellung eines Betreuungsplatzes erst ab Ablauf de …
Quelle: OpenJur
1. Versäumen die Eltern die sechsmonatige Regelanmeldefrist des § 4 Satz 2 SächsKitaG, steht ihnen ein Schadensersatzanspruch wegen Nichtzurverfügungstellung eines Betreuungsplatzes erst ab Ablauf de …
Quelle: OpenJur