Dazu zählt neben einer fachkundigen Abwicklung von Verkehrsunfällen, die Verteidigung in Ordnungswidrigkeiten- und Strafsachen, ebenso aber auch die Mandatierung bei Auseinandersetzungen im Rahmen von Fahrzeugkäufen und Reparaturen.
Wir beraten und vertreten Sie unter anderem bei Ehescheidungen, bei Auflösung von Lebenspartnerschaften, bei Fragen zum Kindes-, Ehegatten und Elternunterhalt, bei der Regelung des Sorge- und Umgangsrechts sowie bei der Aufteilung Ihres Vermögens aus Anlass von Trennung und Scheidung.
Unsere langjährige Erfahrung und die Spezialisierung auf den Gebieten des Familienrechts sowie die ständige Weiterbildungspflicht, den man als Fachanwalt für Familienrecht unterliegt, gewährleisten Ihnen eine zuverlässige und fachlich kompetente Bearbeitung Ihrer Aufträge.
Im Mietrecht beraten wir Sie …
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