Erbrecht in Frankfurt (Oder)

Vorsorge schafft Sicherheit. Im Erbfall schafft ein klarer Plan Orientierung.

Erbrechtliche Fragen berühren Familie, Vermögen und oft sehr persönliche Erwartungen. Wir beraten bei der vorsorgenden Gestaltung ebenso wie bei konkreten Konflikten, Nachlassfragen und der Vertretung im Erbfall.

GESKE · RECHTSGEBIETE

Sorgfältig, diskret und mit dem Blick für familiäre und wirtschaftliche Zusammenhänge.

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Typische Situationen

Wann können wir Ihnen helfen?

  • Sie möchten Testament, Erbvertrag oder Vorsorgevollmacht frühzeitig regeln.
  • Nach einem Todesfall sind Erbschein, Nachlass oder eine Erbengemeinschaft zu klären.
  • Sie sollen auflisten, was zum Nachlass gehört — Auskunft und Nachlassverzeichnis.
  • Sie möchten wissen, was zum Nachlass gehört, und erfahren nichts.
  • Sie prüfen Pflichtteilsansprüche, Enterbung oder eine Testamentsanfechtung.
  • Zum Nachlass gehören Immobilien, Schenkungen oder eine Unternehmensnachfolge.
Regal mit juristischen Kommentaren und Gesetzestexten

Leistungen

Was wir im Erbrecht übernehmen.

Testament, Erbvertrag und NachfolgegestaltungSchenkung und ÜbergabevertragAuskunft über den Nachlass und NachlassverzeichnisPflichtteil, Enterbung und TestamentsanfechtungErbengemeinschaft, Erbauseinandersetzung und ErbstreitErbschein und streitige ErbscheinsverfahrenNachlassimmobilien sowie Erbschaft- und SchenkungsteuerVorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Vorgehensweise

Strukturiert vorgehen, damit Sie den Überblick behalten.

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Anlass einordnen

Wir unterscheiden gemeinsam, ob es um vorsorgende Gestaltung oder um einen bereits eingetretenen Erbfall geht.

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Unterlagen und Beteiligte klären

Verfügbare Verfügungen, Nachlassinformationen und die Rolle der Beteiligten geben dem weiteren Vorgehen eine Grundlage.

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Lösung vorbereiten

Wir besprechen die rechtlichen Optionen und vertreten Ihre Interessen, wenn eine Einigung nicht möglich ist.

Rechtsanwalt

Ronald Geske

Fachanwalt für Familienrecht · Fachanwalt für Verkehrsrecht

Zum Profil

Häufige Fragen

Fragen zum Erbrecht.

Wann ist ein Beratungsgespräch zur Vorsorge sinnvoll?+

Vorsorgende Gestaltung ist besonders hilfreich, bevor ein Konflikt oder ein akuter Handlungsdruck entsteht. Welche Instrumente passen, hängt von Familie und Vermögen ab.

Was passiert, wenn mehrere Personen erben?+

Eine Erbengemeinschaft kann unterschiedliche Interessen bündeln. Wir helfen dabei, die Ausgangslage, Handlungsoptionen und mögliche Schritte zu klären.

Gehören Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zum Erbrecht?+

Diese Dokumente betreffen Vorsorge und Vertretung zu Lebzeiten und damit einen anderen Zeitraum als das Erbrecht. Wir beraten dazu dennoch, weil beides eng zusammenhängt. Wie Vollmacht, Verfügung und Nachlassplanung ineinandergreifen, besprechen wir gemeinsam.

Kontakt

Ob Vorsorge oder Erbfall: Ein erstes Gespräch hilft, die Fragen zu priorisieren und Unterlagen gezielt zusammenzustellen.

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