Erbrecht

Kanzlei für Erbrecht in Frankfurt (Oder)

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie bei der Nachlassregelung und vertreten Sie bei allen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit einer Erbschaft bzw. dem Erbrecht. Dabei zählt für uns zur erfolgreichen Mandatsbearbeitung eine gute Strategie und Taktik. Gerade im Erbrecht ist der richtige Zeitpunkt für erfolgreiches Mandat entscheidend. Daher empfehlen wir stets ein rechtzeitiges Beratungsgespräch in unserer Kanzlei.

Unsere Leistungen im Erbrecht

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie im Erbrecht, insbesondere zu folgenden Bereichen:

  • Testament & Erbvertrag
  • Testament anfechten
  • Erbstreit, Erbauseinandersetzung
  • Pflichtteil & Enterbung
  • Erbrecht bei Scheidung
  • Schenkung & Übergabevertrag
  • Erbschaftsteuer & Schenkungsteuer
  • Stiftung, Genossenschaft oder Familiengesellschaft
  • Immobilien in der Erbschaft
  • Vorsorgevollmacht & Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung

Wir beraten und vertreten Erben, Miterben in Erbengemeinschaften, Pflichtteilsberechtigte und Testamentsvollstrecker nach Eintritt des Erbfalls. Zudem beantragen wir Erbscheine, führen streitige Erbscheinsverfahren. In einem Konfliktfall sollten Sie unbedingt auf einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der entsprechenden Erfahrung im Erbrecht setzen.

Durch eine rechtzeitig erteilte Vorsorgevollmacht können Sie ein gerichtliches Betreuungsverfahren vermeiden. Sie können mit einer Vorsorgevollmacht im Vorfeld festlegen, wer Sie rechtskräftig vertreten darf und wem Sie die eigenverantwortliche Wahrnehmung einzelner oder möglicherweise sämtlicher Angelegenheiten übertragen. Eine solche Vollmacht ermöglicht es dem Bevollmächtigten im entscheidenen Zeitpunkt eigenverantwortlich zu handeln und zudem rechtskräftige Willenserklärungen in Ihrem Namen abzugeben.

Mit einer professionellen Vorsorgevollmacht lassen sich, unter anderem rechtswirksame Anordnungen in folgenden Bereichen treffen:

  • Verträge (z. B. Kündigung von Mietverträgen)
  • Bankgeschäfte
  • Versicherungsgeschäfte
  • Führung Ihres Betriebs (bei Selbständigkeit)
  • Bestimmung über Ihren Aufenthaltsort (z. B. Pflegeheim, Kurzzeitpflege oder Hospiz)
  • Vertretung gegenüber Pflege- und Krankenkassen sowie Behörden
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