Familienrecht

Fachanwalt für Familienrecht in Frankfurt (Oder)

Eine fachliche Kompetenz der Kanzlei Geske Rechtsanwälte liegt im Familienrecht. Neben den klassischen familienrechtlichen Sachverhalten, wie Scheidung, Zugewinnausgleich, Sorgerecht und Unterhalt betreuen wir als Kanzlei insbesondere auch in den angrenzenden Rechtsgebieten umfassend.

Unsere Leistungen im Familienrecht

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie im Familienrecht, insbesondere zu folgenden Bereichen:

  • Eheverträge
  • Scheidung und Trennung
  • Scheidungsvereinbarung, Scheidungsfolgenvereinbarung, Scheidungsvertrag
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Unterhalt Ehegatten
  • Kindesunterhalt, Elternunterhalt
  • Versorgungsausgleich
  • Zugewinnausgleich
  • Güterrecht, Güterstand
  • Abstammung, Vaterschaft, Adoption, Namensrecht
  • Erbrecht in Ehe und Scheidung
  • Partnerschaftsvertrag für nichteheliche Lebensgemeinschaft

 

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Personen, welche durch Ehe, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Auch die sich aus diesem Verhältnis ergebenden Folgen, wie etwa der Unterhalt gehören zum Familienrecht.

Wir beraten Sie daher gerne bei einer Eheschließung in allen Fragen, welche beispielsweise die Gestaltung eines Ehevertrages betreffen. Falls Sie zudem unschlüssig sind, ob der Güterstand der Zugewinngemeinschaft besteht oder die Gütertrennung/Gütergemeinschaft vereinbart werden sollte, sind unsere Rechtsanwälte Ihr Ansprechpartner.

Während einer Trennung und im Vorfeld einer Scheidung unterstützen und beraten wir Sie auch außergerichtlich, da eine einvernehmliche Scheidung bei interessengerechter Beratung die Möglichkeit bietet, eine Ehe mit Würde und geregelt zu beenden.

Sollte eine einvernehmliche Scheidung jedoch nicht erzielt werden, setzen wir das Verfahren natürlich auch streitig fort. Daher vertreten wir Sie ebenso bei gerichtlichen Auseinandersetzungen in allen zu regelnden Gebieten, u.a. bei Trennung und Scheidung, bei Unterhaltsangelegenheiten, bei der Regelung von elterlicher Sorge und Umgang, beim Zugewinnausgleich und beim Versorgungsausgleich..

Das Scheidungsverfahren selbst beginnt mit der Stellung eines Scheidungsanstrags, bei dem anwaltliche Vertretung vorgeschrieben ist. Im Fall der streitigen Scheidung werden von den Rechtsanwälten im Vorfeld des Scheidungstermins Schriftsätze ausgetauscht, die sich mit dem Vorliegen der Scheidungsvoraussetzungen und mit den möglichen Scheidungsfolgen befassen.

Durch jahrelange Erfahrung und durch zahlreiche bereits durchgeführte Scheidungen, beiten wir eine bestmögliche Beratung und Vertretung Ihrer Person bei der Durchführung des Scheidungsverfahren. Meist kann eine Scheidung sehr teuer sein, daher beraten wir Sie auch dahingehend, wie Sie sich in Konfliktsituationen am besten verhalten, um hohe Zusatzkosten zu vermeiden und die Scheidung nicht unnötig in die Länge zu ziehen. Eine umfassende Beratung durch unsere Kanzlei ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie gemeinsame Kinder haben oder wenn Unterhaltsleistungen denkbar sind.

Eine einvernehmliche Scheidung beschreibt eine Scheidung, bei der keine Streitigkeiten bezüglich:

  • Kindschaftssachen
  • Unterhalt
  • Ehewohnung und Haushaltsgegenstände
  • Vermögen

bestehen, da alle Probleme bereits gütlich untereinander geregelt wurden. Diese Scheidungsform kann mit nur einem Anwalt durchgeführt werden, wodurch die Kosten der Scheidung niedriger ausfallen.

In solchen Fällen kommt es neben der Ehescheidung nur zum Versorgungsausgleich. Das Familiengericht wird jedoch auch eine einvernehmliche Scheidung nur dann aussprechen, wenn das Trennungsjahr eingehalten wurde.

 

Der Beginn des Trennungsjahres richtet sich danach, wann die eheliche Lebensgemeinschaft aufgegeben und keine gegenseitigen Versorgungsleistungen mehr vorgenommen werden. Ideal ist es, wenn einer der Eheleute aus der gemeinsamen Wohnung auszieht. Ein Trennungsjahr kann aber auch in einer gemeinsamen Wohnung stattfinden. Ist dies der Fall, muss jedoch eine Trennung von Bett und Tisch stattfinden.

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