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Freitag, 02 August 2019 / Veröffentlicht in Allgemein

BGH, Beschluss vom 09.07.2019 – EnVR 6/18 (Umspannwerk)

§ 23 Abs. 7 ARegV ist auf Investitionen in die Ebenen der Höchstspannung und der Umspannung von Höchst- zu Hochspannung nicht entsprechend anwendbar.
Quelle: OpenJur

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