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Dienstag, 29 Oktober 2019 / Veröffentlicht in Allgemein

BGH, Beschluss vom 19.09.2019 – IX ZB 23/19

1. Der Schuldner kann den Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung wirksam außerhalb der Dreijahresfrist stellen.

2. Zur Glaubhaftmachung der Verkürzungstatbestände kann die Bezugnahme auf Beric …
Quelle: OpenJur

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